2000 Unterschriften sind eingegangen!

Das bedeutet, dass jeder 5. Einwohner der Gemeinde gegen die Einbringung der Immobilien unterschrieben hat!

Jeder 5. Einwohner!

Aber der Bürgermeister entscheidet vor Ende der Frist gegen seine Bürger. Der Bürgerwille wird von Bürgermeister Mirbach mit Füßen getreten, öffentlich. Ein unvorstellbarer Vorgang!

Es klingt wie ein schlechter Scherz – aber es ist leider die bittere Wahrheit: während die Unterstützer des Bürgerbegehrens für einen Verbleib von kommunalem Wohnungseigentum in Gemeindeeigentum noch die für Montag abgestimmte Übergabe der Unterschriftslisten vorbereiten, unterschreibt der Bürgermeister drei Tage vor diesem Abgabetermin des Bürgerbegehrens den Notarvertrag und besiegelt damit die Übereignung der Wohnimmobilien an die gewog. Gegen den erklärten Willen der Bürgerinnen und Bürger, die mit Ihrer Unterschrift für das zweite Bürgerbegehren eingetreten sind.

Und die Unterstützung in der Bürgerschaft für das zweite Bürgerbegehren ist riesig. Deutlich über 2.000 Wahlberechtigte haben mit ihrem Namen das zweite Bürgerbegehren unterstützt – und sich damit für einen Verbleib der kommunalen Wohnimmobilien im Eigentum der Gemeinde Michendorf eingesetzt. Damit haben sich 20 % der wahlberechtigten EinwohnerInnen der Gemeinde am Bürgerbegehren beteiligt – und damit doppelt so viele, als es die Kommunalverfassung für ein erfolgreiches Bürgerbegehren fordert.

„Niemand hat nach den Unstimmigkeiten beim ersten Bürgerbegehren eine wohlwollende Prüfung der Unterschriftslisten durch die Gemeindeverwaltung und die Kommunalaufsicht erwartet“ erklärt Initiator Stephan Hoffstadt. „Aber genauso wenig haben wir unserem eigenen Bürgermeister Herrn Mirbach zugetraut, dass er in einer geheimen „Nacht-und-Nebel-Aktion“ beim Notar Fakten schafft und ein laufendes Bürgerbegehren einfach ignoriert. Das Vorgehen des Bürgermeisters bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen. Statt endlich Transparenz im Umgang mit den eigenen Wohnungen einzuführen werden hinter dem Rücken aller Bürgerinnen und Bürger Fakten geschaffen.

Andrea Heiser-Reichert ergänzt: „Statt die große Ablehnung der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und das Gespräch mit seinen Kritikern zu suchen, hat der Bürgermeister die Gräben, die jetzt schon die Gemeinde durchziehen, nun noch tiefer gegraben. Herr Mirbach setzt damit seinen Rückhalt in der Bevölkerung vollkommen aufs Spiel – und er lässt seinen Kritikern kaum eine andere Chance als nun die rechtlichen Schritte gegen sein Vorgehen zu prüfen. Schritte, die ausdrücklich die Rückabwicklung des Vertrages zum gewog-Beitritt mit einschließen. Und Schritte, die ausdrücklich auch den Rücktritt des Bürgermeisters einbeziehen. Denn ein Bürgermeister, der Bürgerengagement und Bürgerwille so mit Füßen tritt, ist für uns nicht mehr tragbar.“

Aber zunächst werden wir das Bürgerbegehren trotz dieser neuen Entwicklungen ganz formal weiter führen und am Montag den 17. Dezember um 8 Uhr die Unterschriftslisten an die Wahlleiterin in der Gemeindeverwaltung übergeben. Und wir werden auch auf eine rasche und ordentliche Prüfung in der Gemeindeverwaltung und auf eine Bescheidung durch die Kommunalaufsicht bestehen.

Allen Bürgerinnen und Bürgern versprechen wir schon heute, dass wir alles daran setzen werden, damit der Bürgerwille auch in Michendorf endlich wieder das Recht bekommt, was ihm nach der Kommunalverfassung zusteht.

Wie die ersten Schritte dazu aussehen, darüber werden wir am Montag nach Übergabe der Unterschriftslisten informieren.

Worum geht es beim Bürgerbegehren II?

Der Bürgermeister und die Mehrheit der Gemeindevertreter der Gemeinde Michendorf haben am 08. Oktober 2018 beschlossen, einen großen Teil der Michendorfer Wohnungen in die Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH -gewog- einzubringen. Betroffen davon sind insgesamt 71 Wohnungen in 12 Immobilien in den Ortsteilen Michendorf, Wilhelmshorst, Fresdorf und Langerwisch. Dieser Beschluss ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde am 18. Oktober 2018 in Kraft getreten.
Wir, die Initiatoren des zweiten Bürgerbegehrens gegen die Übertragung der Wohnungen auf die gewog mbH, wollen (wie schon das erste Bürgerbegehren) erreichen, dass diese Wohnungen im Eigentum der Gemeinde Michendorf bleiben. Wir finden, dass in den heutigen Zeiten eine Gemeinde willens und in der Lage sein muss, den eigenen Wohnungsbestand zu sichern, zu bewirtschaften und zu entwickeln. Nur so kann die Kommune in eigener Verantwortung und unabhängig kommunale Daseinsvorsorge für die Bedürfnisse des Wohnens sichern. Durch eine Übertragung der Wohnungen auf die gewog mbH sehen wir dies gefährdet.

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Was ist ein Bürgerbegehren? Warum ein zweites Bürgerbegehren? Wer sind wir?

(Mehr dazu in der Rubrik „Hintergrund“)

Wir brauchen Sie!

Sie können uns helfen, indem Sie uns Ihre eigene Unterschrift für das Bürgerbegehren geben und – noch besser – indem Sie mit uns Unterschriften von Michendorfer Bürgern sammeln. Unterschriftsberechtigt sind wahlberechtigte Personen (also praktisch jede/r ab 16 Jahren), die in Michendorf ihren Hauptwohnsitz haben. Unterschriftenlisten können Sie bald hier herunterladen (der Zeitpunkt hängt davon ab, wann die Wahlleiterin der Gemeindeverwaltung das Unterschriftsblatt freigibt). Ihre eigene und zusätzlich gesammelte Unterschriften können Sie bei uns und unseren Kontaktpersonen in den Ortsteilen Michendorfs abgeben, die Adressen können Sie dann ebenfalls hier erfahren. Um einer Situation wie bei der letzten Unterschriftensammlung vorzubeugen, ist es besonders wichtig, dass die Angaben auf der Unterschriftenliste vollständig und lesbar sind und die Unterschrift damit als gültig gezählt werden kann. Darum schreiben Sie bitte z.B. Ihren Vornamen aus und achten auch auf die Angabe Ihrer Hausnummer.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!

Stephan Hoffstadt (Stücken) und Andrea Heiser (Wildenbruch)